Zur Sendung der Berliner Abendschau nehmen wir wie folgt Stellung:
Für Ruhezeiten bei BIO COMPANY existiert eine klare Anweisung der Geschäftsführung, dass diese einzuhalten sind. Das hat nicht nur
arbeitsrechtliche Hintergründe, sondern auch versicherungsrechtliche bzgl. der Berufsgenossenschaft und deren Ausgleichsansprüchen. Der Geschäftsleitung sind keine Verstöße bekannt. Sollte es trotzdem zu einzelnen Verstößen gekommen sein, wird die Geschäftsleitung die Verstöße aufklären und die Ursachen beseitigen.
Auch in Ausnahmefällen wird nicht gegen gegen Ruhezeiten verstoßen. Dass Ausnahmen wie die 2mal im Jahr stattfindende Inventur als Regelfall dargestellt wird, um auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten hinzuweisen, verwundert uns sehr. Bei einer Inventur wird Nachtarbeit (ab 22 Uhr) mit einem Zuschlag von 50 % bezahlt, Sonntagsarbeit mit einem Zuschlag von 80 % + Freizeitausgleich, Aushilfen bekommen einen Zuschlag auf den auszuzahlenden Stundenlohn von mindestens 2 Euro bis 22 Uhr, ab 22 Uhr 3,50 Euro, dies entspricht einem Bruttolohn von ca. 10,65 Euro. bzw. 12,50 Euro je Stunde. Diese Regelung liegt in Teilen über der geforderten Bezahlung nach Tarifvertrag und weit über dem geforderten Mindestlohn von Euro 7,50.
In der Personaleinsatzplanung werden die Schichten ebenfalls ausreichend besetzt, jedoch bilden auch hier Krankmeldungen die Ausnahmen ab, die vom rbb fälschlicherweise als Regelfall dargestellt wurden.
Im Frühjahr 2010 verabschiedete die Geschäftsleitung ein Maßnahmenpaket, um die Gehälter innerhalb der Bio Company zu erhöhen. Neben den im Jahr 2010 durchgeführten Anpassungen bei einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde im Februar 2011 für weitere 152 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung beschlossen, deren Volumen mindestens 244.000,00 Euro
beträgt. Zusätzlich wurden für das Jahr 2010 Bonuszahlungen wegen der positiven Entwicklung in Höhe von ca. 275.000,00 Euro vergütet.
Dem rbb wurde auch mitgeteilt, dass die Anpassung der Aushilfslöhne erfolgt und die bereits über dem Mindestlohn liegende Vergütung weiter erhöht wird.
Die bei der Bio Company bereits vor Veröffentlichung des rbb Berichts beschlossene Erhöhung der Stundenvergütung bei Aushilfen um weitere 50 Cent bzw. einem Euro untermauert diese Entwicklung. Hier wird die geforderte Mindestlohnvergütung deutlich überschritten.
Damit ist klar, dass unser Unternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der positiven Entwicklung des Unternehmens partizipieren lässt und eine positive Entwicklung und Leistung vergütet wird.
Bei den Bedingungen Urlaub, Pausen und Überstunden bewegt sich die Bio Company vollumfänglich im Manteltarifvertrag.
Insgesamt stimmen wir dem rbb-Bericht nicht zu, da er die Realität unserer Meinung nach verzerrt, schlecht recherchiert ist, die positive interne Entwicklung des Unternehmens und die Entscheidung der Geschäftsführung, insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg teilhaben zu lassen, unterschlägt. Wir werden auch weiterhin auf einen offenen Dialog und fairen Umgang mit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen und konsequent einfordern.
Zu guter Letzt schließt der Bericht des rbb mit dem Hinweis, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bio Company gerne arbeiten, steht dies nicht gänzlich im Gegensatz zur der unternehmensgefährdenden Headline „schlechtes Betriebsklima“?
Die Geschäftsführung Georg Kaiser und Hubert F. Bopp