Dienstag, 15. Mai 2007
Zum jetzt vorliegenden Entwurf äußerte sich der BÖLW mit einer Pressemitteilung, die alles enthält, was man auch als Biohändler dazu sagen muss. Wir wollen Ihnen diese Pressemitteilung nicht vorenthalten und veröffentlichen Sie im vollen Wortlaut: "Seehofer verspielt Vertrauen von Verbrauchern und Landwirten BÖLW: Gentechnikgesetz-Entwurf richtet sich gegen Unternehmen, die ohne Gentechnik arbeiten Berlin, 8. Mai 2007. "Für uns hat er seine Glaubwürdigkeit verloren", geht Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft hart mit Minister Seehofer ins Gericht: In zahlreichen Gesprächen mit Landwirten und Lebensmittelverarbeitern, die ohne Gentechnik arbeiten, zeigte Minister Seehofer nicht nur Verständnis für deren Anliegen, sondern äußerte selbst große Bedenken gegenüber der Agro-Gentechnik. Gerade die Probleme von Bio-Unternehmen erkannte der Minister im Gespräch an und versprach, diese bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes zu beachten. Doch nichts von alledem: "Jeder Schritt, vom Entwurf des Eckpunktepapiers, über das Eckpunktepapier selbst bis hin zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verschlechtert die Situation für Unternehmen, die ohne Gentechnik arbeiten und damit auch für den Verbraucher", so Löwenstein. "Es bleibt nur eine Bewertung: Seehofer ist vor der Agro-Gentechnik-Industrie und den Gentechnik-Befürworten in der Union eingeknickt.“ Um innerparteilichem Streit aus dem Weg zu gehen, stellt er eigene Ambitionen über sachlich notwendige Entscheidungen. Damit gefährdet er mit der Bio-Branche nicht nur einen nachhaltigen und boomenden Wirtschaftszweig, er richtet sich auch gegen die Mehrzahl der Verbraucher. „Auf der Grünen Woche 2006 versprach Seehofer, er wolle sich nicht an seinen Worten, sondern an seinen Taten messen lassen. Sollte der jetzt vorliegende Entwurf am Ende das neue Gentechnikgesetz werden, könne man die Bilanz nur verheerend nennen“, meinte der BÖLW-Vorsitzende. Man müsse nun gespannt sein, ob die SPD zu ihrem Wort steht, ein solches Gentechnikgesetz abzulehnen. Denn schließlich habe die SPD genau dort Kritik am „Eckpunktepapier“ zum Gentechnikgesetz geäußert, wo auch die Ökologische Lebensmittelwirtschaft Änderungsbedarf festgestellt hatte. 2000 Zeichen Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten Ansprechpartner: Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Tel. 0171/3035686, Peter Röhrig, Tel 0160/96459951" Damit verständlich wird, welche Punkte im Detail kritikwürdig sind, veröffentlichte der BÖLW eine Anlage, aus der die "kritischen Feinheiten" sehr deutlich hervorgehen:"1. Private Vereinbarungen sollen Schutzvorschriften außer Kraft setzen. Im Entwurf heißt es im Bezug auf das Koexistenzgebot: der Gentech-Anwender „braucht diese Pflicht hinsichtlich der in § 1 Nr. 2 genannten Belange gegenüber einem anderen insoweit nicht zu beachten, als dieser durch Vereinbarung mit ihm auf seinen Schutz verzichtet ….“ Damit würde völlig undurchsichtig, wo welche Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Da die kontaminierte Ware der Nachbarn sowohl in den Warenstrom geraten, als auch wieder zur Aussaat kommen kann, würde das Gebot der Rückverfolgbarkeit und Transparenz damit außer Kraft gesetzt.
2. Die Haftung soll deutlich eingeschränkt werden. Eigentlich soll am 10. Mai ein Expertengespräch mit Juristen im BMELV klären, wie die Haftung zu regeln ist. Ergebnisoffenheit ist aber Fehlanzeige. Schon jetzt finden sich im vorgelegten Gesetzesentwurf Festlegungen, die zeigen, wo die Reise hingehen soll: Beschränkung auf Schadensfälle mit einer Kontamination über 0,9%. Für alle Folgeschäden, die über die reine Minderung des Produktwertes hinausgehen, soll keine Haftung mehr gelten.
Auf diese Weise würden die Geschädigten ausgerechnet in den Fällen auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wo deren Eintreten am Wahrscheinlichsten ist.
3. Die Überwachung von Kontaminationen soll der Geschädigte zahlen. Das Gesetz regelt nicht, dass Kosten für Probennahme und Analyse zur Überwachung von Auskreuzungen in jedem Fall den Gentechnik-Anbauern angelastet werden.
Damit würden Bauern, die ohne Gentechnik arbeiten, einen erheblichen Teil ihres Ertrages für die Finanzierung des "Monitoring" ausgeben müssen, das notwendig ist, um zu klären, ob es zu Kontaminationen gekommen ist.
4. Transparenz abschaffen, Bürokratie aufbauen: Standortregister soll eingeschränkt werden. Künftig soll nur noch „die Postleitzahl, die Gemeinde und die Gemarkung der Freisetzungs- oder Anbaufläche sowie deren Größe“ öffentlich zugänglich sein. Um mehr zu erfahren, muss man einen erheblichen bürokratischen Aufwand in Gang setzen und ist dem Gutdünken des zuständigen Beamten ausgesetzt, der entscheiden darf, ob man Zugang zu den Daten hat.
Auf diese Weise würde jeder Landwirt und jeder Käufer landwirtschaftlicher Rohwaren im Dunkeln tappen – denn er wüsste niemals definitiv, ob seine Flächen bzw. Produkte wirklich außerhalb der Reichweite von Kontaminationen ist. Damit würde Misstrauen unter den Landwirten gesät und die Bürokratie ausgeweitet."
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